FAQs - Tipps & Tricks rund um das Wohnmobil

Willkommen bei unseren FAQs - Tipps & Tricks rund um das Wohnmobil! Hier finden Sie alle wichtigen Informationen, die Sie für Ihr Wohnmobilabenteuer benötigen.

Unsere FAQs bieten Ihnen einen umfassenden Überblick über verschiedene Aspekte des Wohnmobils. Mit unserer prägnanten und informativen Beschreibung möchten wir sicherstellen, dass Sie alle wichtigen Produktinformationen erhalten. Unser Ziel ist es, Ihnen eine verlässliche Quelle für alle Fragen rund um das Wohnmobil zu bieten.

Also zögern Sie nicht länger und tauchen Sie ein in unsere Welt der FAQs - Tipps & Tricks rund um das Wohnmobil. Machen Sie sich bereit für unvergessliche Abenteuer und profitieren Sie von unserem umfangreichen Wissen!

Ein Alkovenmodell ist an der weit vorgewölbten Nase über dem Führerhaus zu erkennen. In der sogenannten Alkoven verbirgt sich ein festes Bett. Dieses Bett lässt sich problemlos während der Fahrt benutzen. Alkovenmodelle sind bei Familien sehr beliebt.

Teilintegrierte Wohnmobile sind windschnittiger und haben meist weniger Schlafplätze wie die Alkovenmodelle. Viele Teilintegrierte Modelle besitzen ein Hubbett. Dieses Bett wird tagsüber unter das Fahrzeugdach gehoben und zum Schlafen wieder abgesenkt. Im Gegensatz zu den Alkovenmodellen ist das Teilintegrierte flacher und niedriger und das Fahrgefühl ist meist wie beim PKW.

Meist ist der Weg das Ziel, doch manchmal möchte man so schnell wie möglich an den geplanten Urlaubsort kommen. Sicherlich ist die Übernachtung auf einem Campingplatz die beste Möglichkeit, doch ist das auch mal nicht möglich oder die Müdigkeit übermannt einen auf einer nächtlichen Fahrt.

Meist ist die nächste Autobahnraststätte am naheliegensten, diese Möglichkeit ist aber meist nicht zu empfehlen. Auf Autobahnen ist es meist sehr laut und auf den beliebtesten Routen sind meist auch Diebe sehr aktiv. Eine Alternative zu den Autobahnraststätten sind Autohöfe, diese liegen meist in der Nähe der Autobahn und hier ist es meist auch etwas ruhiger. Auf den beliebten Reiserouten sind viele Autohöfe auch auf Wohnmobile vorbereitet, es sind Entsorgungsstationen vorhanden und es gibt für Wohnmobile reservierte Parkmöglichkeiten - diese können aber kostenpflichtig sein!

In Deutschland gilt, was nicht ausdrücklich verboten ist, ist erlaubt. Ein Wohnmobil kann im öffentlichen Raum geparkt werden. Park- oder Nächtigungsverbote müssen durch Beschilderung klar zu erkennen sein. Übernachten geht über das reine Parken hinaus - erkundigen Sie sich vorher, ob an dem geplanten Parkplatz das Übernachten erlaubt ist!

Wenn Sie eine Übernachtung im Ausland außerhalb eines Campingplatz planen, erkundigen Sie sich vorher, ob und wo das gestattet ist. Hier gibt es von Land zu Land erhebliche Unterschiede!

Abhängig vom zulässigen Gesamtgewicht (zGG) eines Reisemobils benötigt man unterschiedliche Führerscheinklassen, um es bewegen zu dürfen. Dabei unterscheidet man zwischen der Führerschein-Klasse 3 und der Klasse B.

Relativ einfach sind die Regeln für Personen, die ihren Führerschein vor 1999 erworben haben: Sie dürfen Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen (t) zGG fahren beziehungsweise Wohnmobil-Anhänger-Gespanne mit einem Zuggesamtgewicht von 18,5 t. Letzteres allerdings nur bis zum 50. Lebensjahr, dann erlischt diese Erlaubnis, und es dürfen nur noch Züge mit einem Gesamtgewicht von 12 t bewegt werden.

Wer auch nach dem 50. Geburtstag noch Gespanne bis 18,5 t lenken möchte, muss seinen alten Führerschein gegen einen neuen Scheckkarten-Führerschein umtauschen und sich die eingeschränkte Klasse CE 79 eintragen lassen. Achtung: Für besagte Klasse CE 79 sind ab dem 50. Lebensjahr alle fünf Jahre eine ärztliche Untersuchung und eine Überprüfung des Sehvermögens zwingend erforderlich.

Deutlich weniger Masse dürfen Inhaber eines Führerscheins bewegen, der nach 1999 ausgestellt wurde. 3,5 t für das Zugfahrzeug sind beim Führerschein Klasse B die Obergrenze.

Am liebsten würde man ja für alle Eventualitäten im Urlaub vorbereitet sein. Gutes Wetter, schlechtes Wetter?

Vorsicht bei der Überladung von Wohnmobilen, das ist kein Kavaliersdelikt und wird teuer bestraft und unter Umständen gibt es sogar Punkte in Flensburg!

Wie berechnet sich Übergewicht im Reisemobil? Ob ein Reisemobil überladen ist, bemisst sich an Achslasten sowie dem Leer- und dem zulässigen Gesamtgewicht. Angaben dazu finden sich in dem seit Oktober 2005 gültigen Fahrzeugschein unter den Punkten G, F.1, 7.1, 7.2. In der Leermasse (G) sind laut Norm EN 1646-2 für bewohnbare Freizeitfahrzeuge der Fahrer mit 75 Kilo sowie die Betriebsstoffe Kraftstoff, Wasser und Gas enthalten. Zieht man sie von der technisch zulässigen Gesamtmasse (F.1) ab, erhält man die Zuladung, die für weitere Passagiere und Gepäck bleibt.

Wichtig ist, die Achslasten nicht aus dem Blick verlieren. Bereits eine überladene Achse kann zu Geldstrafen führen. Keine Toleranz darf man in der Schweiz erwarten; Österreicher bitten mit bis zu 2180 Euro zur Kasse. Auch die Italiener sind mit einem Strafmaß bis 1596 Euro nicht eben zimperlich. Vollstreckt wird bei Verkehrsvergehen in EU-Staaten inzwischen übrigens auch zu Hause.

Genauso wichtig wie die Frage, was man mitnimmt, ist die Entscheidung, wo man es im Wohnmobil unterbringt. Grundsätzlich gilt: Schwere Gegenstände sollten möglichst weit unten und zwischen den Achsen verstaut werden. Schwere Getränkeflaschen gehören also nicht in die Hängeschränke über der Küche, sondern in einen bodennahen Stauraum oder, falls vorhanden, in den Doppelboden. Sperrige Gegenstände können auch in Kleiderschränken oder der Dusche verstaut werden. Wichtig: Die Türen müssen fest verschlossen sein, damit sie nicht aus der Halterung reißen. Die Heckgarage ist ideal für Campingmöbel, den Grill oder auch Fahrräder. Vor allem Letztere sollten aber nicht ungesichert transportiert werden!

Vorsicht bei der Überladung von Wohnmobilen, das ist kein Kavaliersdelikt und wird teuer bestraft und unter Umständen gibt es sogar Punklte in Flensburg!

Wie berechtet sich Übergewicht im Reisemobil? Ob ein Reisemobil überladen ist, bemisst sich an Achslasten sowie dem Leer- und dem zulässigen Gesamtgewicht. Angaben dazu finden sich in dem seit Oktober 2005 gültigen Fahrzeugschein unter den Punkten G, F.1, 7.1, 7.2. In der Leermasse (G) sind laut Norm EN 1646-2 für bewohnbare Freizeitfahrzeuge der Fahrer mit 75 Kilo sowie die Betriebsstoffe Kraftstoff, Wasser und Gas enthalten. Zieht man sie von der technisch zulässigen Gesamtmasse (F.1) ab, erhält man die Zuladung, die für weitere Passagiere und Gepäck bleibt.

Wichtig ist, die Achslasten nicht aus dem Blick verlieren. Bereits eine überladene Achse kann zu Geldstrafen führen. Keine Toleranz darf man in der Schweiz erwarten; Österreicher bitten mit bis zu 2180 Euro zur Kasse. Auch die Italiener sind mit einem Strafmaß bis 1596 Euro nicht eben zimperlich. Vollstreckt wird bei Verkehrsvergehen in EU-Staaten inzwischen übrigens auch zu Hause.